Offizielle Bezeichnung: „LEITAKTION 1 – MOBILITÄT FÜR STUDIERENDE UND HOCHSCHULPERSONAL – HOCHSCHULBILDUNG
Beschreibung:
Diese Aktion unterstützt die physische und gemischte Mobilität von Hochschulstudenten in allen Studienbereichen und Studienzyklen. Auch unterstützt diese Aktion akademisches und administratives Hochschulpersonal sowie Mitarbeiter aus der Arbeitswelt bei der Teilnahme an beruflichen Entwicklungsaktivitäten im Ausland.
Kontakt:
Falls Sie sich für diese Projektmöglichkeit interessieren wenden Sie sich bitte an Ihren schulinternen „Erasmus+ Koordinator“.
Aktivitäten:
Mobilität für Studierende
Die Mobilität der Studierenden kann von und nach jedem Programm oder Partnerland und in jedem Studienbereich und Studienzyklus erfolgen.
Studierende können entweder eine einzelne der unten beschriebenen Aktivitäten durchführen oder diese miteinander kombinieren:
- eine Studienphase an einer Partnerhochschule im Ausland
- Ein Praktikum im Ausland, in einer Schule/einem Unternehmen oder an einem anderen relevanten Arbeitsplatz
Mobilität für Personal
- Unterrichtszwecke: Bietet die Möglichkeit an einer Partnerhochschule zu unterrichten.
- Fort- und Weiterbildungszwecke: Diese Aktivität unterstützt die berufliche Weiterbildung von Dozenten und Nicht-Lehrkräften im Ausland.
Gemischte Intensivprogramme für Personal und Studierende
Darüber hinaus unterstützt diese Aktion gemischte Intensivprogramme, die es Gruppen von Hochschuleinrichtungen ermöglichen, gemeinsam gemischte Mobilitätscurricula und -aktivitäten für Studierende sowie für akademisches und Verwaltungspersonal zu entwickeln. Gemischte Intensivprogramme bauen Kapazitäten für die Entwicklung und Umsetzung innovativer Lehr- und Lernpraktiken in den teilnehmenden Hochschulen und bieten einen Mehrwert im Vergleich zu bestehenden Kursen an den teilnehmenden Hochschuleinrichtungen.
Antragsfrist:
Die Antragsfrist ist einmal jährlich im Frühjahr. Das genaue Datum finden Sie HIER.
Fördergelder:
Die Fördersumme setzt sich aus folgenden Pauschalsummen zusammen:
Bezeichnung | Summe | Zweck |
Organisatorische Unterstützung | x€ je nach Aktivität | für die Schule zur Abdeckung der administrativen Kosten |
Reisekosten | x€ aufgrund der Entfernung (z.B. 180€ zwischen 100 und 499 km) (Berechnung: EU-Entfernungsrechner) | für den TN zur Abdeckung der Reisekosten |
Aufenthaltskosten | x€ pro Tag je nach Aufnahmeland Lehrende zw. 120-180€ Ab dem 15. Tag: 70% des Basissatzes | für den TN zur Abdeckung von Unterkunfts- u. Verpflegungskosten |
Kurskosten | 80€ pro Tag (max. 800€) | für den TN zur Abdeckung von Teilnahmegebühren bei Kursen |
Unterstützung bei besonderem Tag | 100%ige Rückerstattung | Zusätzliche Kosten, die in direktem Zusammenhang mit Teilnehmern mit geringeren Möglichkeiten und ihren Begleitpersonen stehen |
Sprachliche Unterstützung | 150€ pro Teilnehmer | Kosten für die Bereitstellung von Sprachlernmaterialien und Schulungen für Teilnehmer, die ihre Sprachkenntnisse verbessern müssen im Rahmen der Mobilität |
Außergewöhnliche Kosten | 80%ige Rückerstattung | Teure Reisekosten von Teilnehmern und deren Begleitpersonen, die aufgrund von geografischer Entfernung oder anderen Hindernissen nicht mit der Standardkategorie „Reise“ unterstützt werden können |
Die genauen Summen erfragen Sie bitte im Jugendbüro.
Teilnahme:
Um Fördergelder zu erhalten, muss die Hochschule über eine ECHE-Akkreditierung verfügen.
Deborah Laschet
Erasmus+ Bildung: Programmstrategie & Projektberatung
Koordination eTwinning
Tel.: 087 / 60 03 13