TeilnehmerInnen
Junge Menschen im Alter zwischen 13 und 30 Jahren oder in der Jugendarbeit oder bei Jugendorganisationen Tätigen können an einem Projekt der jeweiligen Aktionen und Unteraktionen von JUGEND IN AKTION teilnehmen.
Folgendes ist dabei zu beachten:
- Untere Altersgrenzen – die TeilnehmerInnen müssen zur Antragsfrist das Mindestalter erreicht haben. Wenn
die untere Altersgrenze z.B. 15 Jahre ist, müssen die TeilnehmerInnen bis zum Ablauf der Antragsfrist das
15.Lebensjahr vollendet haben. - Obere Altersgrenzen – die TeilnehmerInnen dürfen zur Antragsfrist nicht älter als das angegebene
Höchstalter sein. Wenn die obere Altersgrenze z.B. 28 Jahre ist, dürfen die TeilnehmerInnen bis zur
Antragsfrist ihr 29.Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
| Aktionsbereich | untere Altersgrenze | obere Altersgrenze | Ausnahmen |
| Aktion 1.1 - Jugendbegegnungen |
13 | 25 | 26-30 |
| Aktion 1.2 - Jugendinitiativen |
18 | 30 | 15-17 |
| Aktion 1.3 - Projekte der partizipativen Demokratie |
13 | 30 | keine Ausnahmen |
| Aktion 2 - Europäischer Freiwilligendienst |
18 | 30 | 16-17 |
| Aktion 3 - Jugend in der Welt |
je nach Maßnahme siehe Aktion 1 oder Aktion 4 | ||
| Aktion 4 - Unterstützungssysteme für junge Menschen |
ohne obere Altersgrenze | ||
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Aktion 5 - |
15 | 30 | keine Ausnahme |









