TeilnehmerInnen

Junge Menschen im Alter zwischen 13 und 30 Jahren oder in der Jugendarbeit oder bei Jugendorganisationen Tätigen können an einem Projekt der jeweiligen Aktionen und Unteraktionen von JUGEND IN AKTION teilnehmen.

Folgendes ist dabei zu beachten:

  • Untere Altersgrenzen – die TeilnehmerInnen müssen zur Antragsfrist das Mindestalter erreicht haben. Wenn
    die untere Altersgrenze z.B. 15 Jahre ist, müssen die TeilnehmerInnen bis zum Ablauf der Antragsfrist das
    15.Lebensjahr vollendet haben.
  • Obere Altersgrenzen – die TeilnehmerInnen dürfen zur Antragsfrist nicht älter als das angegebene
    Höchstalter sein. Wenn die obere Altersgrenze z.B. 28 Jahre ist, dürfen die TeilnehmerInnen bis zur
    Antragsfrist ihr 29.Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

 

Aktionsbereich untere Altersgrenze obere Altersgrenze Ausnahmen
Aktion 1.1 -
Jugendbegegnungen
13 25 26-30
Aktion 1.2 -
Jugendinitiativen
18 30 15-17
Aktion 1.3 -
Projekte der partizipativen Demokratie
13 30 keine Ausnahmen
Aktion 2 -
Europäischer Freiwilligendienst 
18 30 16-17
Aktion 3 -
Jugend in der Welt
 je nach Maßnahme siehe Aktion 1 oder Aktion 4    
Aktion 4 -
Unterstützungssysteme für junge Menschen
ohne obere Altersgrenze    

Aktion 5 -
Unterstützung für die europäische Zusammenarbeit im Jugendbereich

15 30 keine Ausnahme
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